Das Schulminsterium informiert über die geplante Änderungen des Erlasses zur Beratungstätigkeit von LehrerInnen in der Schule. Eine Neufassung ist erforderlich, weil sich Problemkonstellationen und Aufgabenwahrnehmung von Beratung in der Schule verändert haben und weil die Beratung in psychosozialen Problem- und Notlagen klarer als bisher von anderen Beratungsanlässen, aber auch von der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben (z.B. Inklusion, Übergänge in der Bildungsbiographie) abgegrenzt werden muss, auch zum Schutz der Lehrkräfte und der Beratungslehrkräfte. Das MSW plant eine "Entlastung" aus dem sogenannten Kollegiumstopf. Ein Unding (Quelle: nds 7/8-2013 S.35)
Dem Verband liegt der Erlassentwurf vor. Ein Anhörungsverfahren hat bisher nicht stattgefunden. Unsere Stellungnahme haben wir jedoch an alle Hauptpersonalräte weitergeleitet. Wir werden uns gegen die geplante Entlastungsregelung mit allen Möglichkeiten zur Wehr setzen. Diese Lösung wäre in der Tat ein hochkarätiges Unding.