Wer entscheidet schulextern, ob ich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann/darf?
In der Regel das Dezernat 46 der zuständigen Bezirksregierung (Dezernat für Lehreraus- und -fortbildung). In der Regel müssen das Votum der Schulkonferenz und der Verweis auf eine Konzeptentwicklung vorliegen. Es wir abgewogen, ob bestehende Beratungssysteme personell ergänzt werden sollen oder es dringlicher ist, dass ein Beratungssystem erstmalig implementiert wird. Die Personalräte müssen beteiligt werden und können bei Überanmeldungen regulierend eingreifen (z.B. nach Proporz – Gesichtspunkten)