Kann ich an meiner Schule als BeratungslehrerIn tätig sein, obwohl ich die Qualifizierungsmaßnahme zur Beratungslehrerin / zum Beratungslehrer über die regionale Lehrerfortbildung nicht absolviert
Grundsätzlich ja. Es hängt von den Entscheidungsstrukturen Ihres Schulsystems ab! In der Regel entscheidet die Schulkonferenz mit einem personalen Votum der Lehrerkonferenz. Grundlage soll immer eine entsprechende Qualifizierung bzw. psychosoziale Beratungskompetenz sein, die die schulischen Beratungsanliegen abdecken kann und in einem schulischen Beratungskonzept transparent gemacht wird. Siehe insbesondere die enge Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit anderen schulinternen und schulexternen Unterstützungssystemen. (siehe Erlasslage: BASS 21-01 Nr.15 BASS 21-13 Nr. 6 BASS 12 -21 Nr. 18 |