Fragen und Antworten
Wir freuen uns, dass Sie sich fortbilden und entwickeln möchten. Wir - der Landesverband für Beratungslehrerinnen und -lehrer NRW e. V. - erhalten viele Anfragen zu diesem Anliegen. Sie würden uns in unserer ehrenamtlichen Arbeit unterstützen, wenn Sie sich über unseren kleinen Leitfaden zu Qualifizierungsmaßnahmen informieren. Womöglich erhalten Sie darüber zu Ihren Fragen schon die passenden Antworten und können dann abwägen, ob wir für Ihre persönliche Anfrage der richtige Ansprechpartner sind.
Selbstverständlich können Sie uns, zu Ihrer sicheren Abklärung, weiterhin Ihre persönlichen Anfragen mailen. Sie erhalten dann von uns in einem angemessenen Zeitrahmen Antwort.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
FAQ zur Ausbildung von Beratungslehrerinnen und -lehrern
- Welche Fortbildungen bietet der Verband für BeratungslehrerInnen in NRW an?
- Kann man als ausgebildete/r und tätige/r BeratungslehrerIn an den Fortbildungen teilnehmen, wenn man kein Mitglied des Verbandes ist?
- Wie kann ich an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Beratungslehrerin / zum Beratungslehrer über die regionale Lehrerfortbildung teilnehmen?
- Wer ist Träger von Qualifizierungsmaßnahmen?
- Für welche Schulformen gilt die Qualifizierungsmaßnahme?
- Wer entscheidet schulintern, ob ich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann/darf?
- Wer entscheidet schulextern, ob ich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen kann/darf?
- Kann ich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, wenn ich nicht im Schuldienst bin bzw. ich mich noch in der Referendarzeit befinde?
- Kann ich an meiner Schule als BeratungslehrerIn tätig sein, obwohl ich die Qualifizierungsmaßnahme zur Beratungslehrerin / zum Beratungslehrer über die regionale Lehrerfortbildung nicht absolviert habe?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Qualifizierungen?
- Können Entlastungsstunden gewährt werden?